Zirkularkreditbrief

Zirkularkreditbrief
Akkreditiv, das nicht bei einer Bank gestellt wird, sondern an alle Korrespondenten der ausstellenden Bank gerichtet ist. Bei jedem von ihnen kann der Begünstigte den Betrag, auf den der Z. lautet, oder Teilbeträge davon erheben, nachdem er sich als legitimiert ausgewiesen hat.
- Vgl. auch  Reisekreditbrief. Der Z. kommt in der Praxis kaum vor.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Zirkularkreditbrief — Zir|ku|lar|kre|dit|brief, der (Bankw.): Anweisung einer Bank an sämtliche anderen Korrespondenzbanken, dem genannten Begünstigten Geldbeträge bis zu der ebenfalls genannten Höchstsumme auszuzahlen …   Universal-Lexikon

  • Kreditbrief — (Akkreditiv, Kreditiv), diejenige Form der Anweisung, bei welcher der Aussteller, gewöhnlich ein Bankier, eine andre, zumeist eine auf Reisen gehende Person ermächtigt, bei dem Adressaten Gelder zu erheben. Ist der Brief an bloß eine Person… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Reisekreditbrief — Akkreditiv in Urkundenform (⇡ Kreditbrief) zur Erleichterung des Reiseverkehrs. Der Reisende kann gegen Vorlegung der Urkunde bis zu einem im R. bezeichneten Höchstbetrag bei jedem zum Korrespondentenkreis der ausstellenden Bank gehörenden… …   Lexikon der Economics

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